Rechtsprechung
VK Brandenburg, 20.12.2001 - 2 VK 108/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Unverzüglichkeit der Rüge: 2-Wochen-Frist nur bei schwieriger Sach- und/oder Rechtslage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Vergabeverstoßes
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Brandenburg, 20.12.2001 - 2 VK 108/01
Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (OLG Düsseldorf, BB 1999, 1078, 1080), kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundige Unterstützung erfordert (OLG Koblenz, BauR 2000, 1600, 1602). - OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …
Auszug aus VK Brandenburg, 20.12.2001 - 2 VK 108/01
Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (OLG Düsseldorf, BB 1999, 1078, 1080), kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundige Unterstützung erfordert (OLG Koblenz, BauR 2000, 1600, 1602).
- VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06
§ 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung
Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist Voraussetzung, dass der Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war, denn einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (BayObLG, Beschluss vom 1.7.2003, Verg 3/03; 2. VK Bund, Beschluss vom 09.05.2005, VK 2-20/05; Beschluss vom 08.06.2005, VK 2- 48/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK-SH 1/05; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 03.05.2004, 1 VK 14/04; 2. VK Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001, 2 VK 108/01). - VK Düsseldorf, 21.11.2003 - VK-33/03
Wettbewerbsbeeinträchtigung setzt Kenntnis vom Konkurrenzangebot voraus!
Sie beruft sich auf Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Koblenz und der Vergabekammer Brandenburg (2 VK 108/01), wonach eine Rüge nach ein bis drei Tagen erfolgen müsse. - VK Bremen, 06.01.2003 - VK 8/02
Unverzügliche Rüge
Auf den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 20.12.2001 - 2 VK 108/01 wird Bezug genommen. - VK Düsseldorf, 21.11.2003 - VK-33/03L
Verpflichtung zur Bürotätigkeit an Sonntagen und Feiertagen nach Treu und …
Sie beruft sich auf Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Koblenz und der Vergabekammer Brandenburg (2 VK 108/01), wonach eine Rüge nach ein bis drei Tagen erfolgen müsse.